Leistungen

Sieben Leistungen, jede mit festgelegtem Umfang und benannten Grenzen.

Ivan Nozzi ist Ingegnere, der in Italien staatlich verliehene Titel des Bauingenieurs, mit Büro in Torrevecchia Teatina (CH). Der Titel wurde in Italien erworben, die Tätigkeit findet ausschließlich in Italien nach italienischem Recht statt. Vor jedem Auftrag steht schriftlich fest, was enthalten ist, was nicht und was Sie am Ende erhalten.

  • Ordine degli Ingegneri della Provincia di Chieti, Nr. 2489
  • Sezione A — Bau- und Umweltingenieurwesen
  • Studio in Torrevecchia Teatina (CH), Abruzzen
Immobilie beschreibenAktualisiert

Tätigkeitsbereich

Was das Studio abdeckt und wo es endet

Ivan Nozzi ist als Ingegnere in der Sezione A, Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwesen, der Kammer Ordine degli Ingegneri della Provincia di Chieti unter der Nummer 2489 eingetragen. Der Titel wurde in Italien verliehen und berechtigt zur Berufsausübung ausschließlich in Italien nach italienischem Recht; eine Gleichsetzung mit den deutschen, österreichischen oder schweizerischen Kammerregelungen findet nicht statt. Die Eintragung umfasst Gebäude- und Tragwerksplanung, Bauleitung, Bau- und Katasteranträge, Konformitätsprüfungen, Massenermittlung und Kostenschätzung sowie die technische Beratung einer Partei.

Steht ein Gebäude unter Denkmal- oder Landschaftsschutz, in Italien als vincolo bezeichnet, ist die architektonische Planungsverantwortung nach Artikel 52 des Regio Decreto 2537/1925 einem Architekten vorbehalten. In diesen Fällen übernehme ich nicht die Federführung. Ich bearbeite das Tragwerk, die energetische Seite sowie die bau- und katasterrechtliche Konformität, während der Architekt die Planung koordiniert und die Genehmigung der Denkmalbehörde Soprintendenza einholt. Ob Ihr Gebäude betroffen ist, sage ich Ihnen beim ersten Kontakt, bevor Kosten entstehen.

Ich arbeite als Einzelperson, ohne Vertriebsapparat im Hintergrund. Sie sprechen also mit derselben Person, die die Unterlagen erstellt und unterzeichnet. Umgekehrt gilt: Einzelne Bescheinigungen setzen Zulassungen voraus, die über die Kammereintragung hinausgehen, und werden von entsprechend akkreditierten Fachleuten unterschrieben. Wo das zutrifft, steht es im schriftlichen Angebot, zusammen mit dem Hinweis, wer sie ausstellt. Aus dem Ausland lässt sich nicht erkennen, welche Unterschrift auf einer Akte fehlt, deshalb gehört dieser Punkt in das Angebot und nicht in ein späteres Gespräch.

Die sieben Leistungen

Welche Leistungen erbringt ein Bauingenieur in Italien?

Jede Seite nennt den Umfang der Leistung, das Dokument, das Sie am Ende erhalten, und ausdrücklich das, was nicht enthalten ist.

Planung von Sanierung und NeubauVom Aufmaß des Bestands bis zu den Ausführungsplänen. Sie erhalten bemaßte Grundrisse, Ansichten und Schnitte, die von der Gemeinde geforderten technischen Berichte sowie das computo metrico, das italienische Leistungsverzeichnis, mit dem sich die Angebote zweier Baufirmen überhaupt erst vergleichen lassen.Tragwerksplanung und ErdbebennachweisBerechnung nach den NTC 2018, der italienischen Bemessungsnorm. Sie erhalten den Standsicherheitsnachweis, die Schal- und Bewehrungspläne sowie die vor Baubeginn zu hinterlegenden Unterlagen. Die Abruzzen sind vollständig als Erdbebengebiet eingestuft, weshalb dieser Nachweis bei jedem Eingriff in die Tragstruktur zwingend ist.Bauleitung, italienisch direzione lavoriDie Rolle, die das italienische Recht zwischen Bauherrn und Baufirma vorsieht. Sie erhalten datierte Protokolle der Baustellenbegehungen, die Aufmaße, mit denen jede Abschlagszahlung begründet wird, und eine schriftliche Mitteilung zu jeder Abweichung, bevor sie ausgeführt und bezahlt wird.Bau- und KatasteranträgeCILA, SCIA, permesso di costruire sowie Katasteränderungen über DOCFA. Ich erstelle den Antrag, reiche ihn beim Sportello Unico per l'Edilizia ein und übergebe Ihnen die Eingangsbestätigung mit dem Verzeichnis aller Anlagen. Diese Bestätigung ist der Nachweis, dass die Arbeiten angezeigt wurden.Technische Prüfung vor dem KaufAbgleich der bei der Gemeinde eingeholten Baugenehmigungen, des Katasterplans und des tatsächlich gebauten Zustands. Sie erhalten einen schriftlichen Bericht mit jeder festgestellten Abweichung und dem für eine Legalisierung erforderlichen Verfahren, rechtzeitig vor dem Vorvertrag und damit noch im Verhandlungsspielraum.Schwarzbau und LegalisierungWas ohne Genehmigung gebaut wurde, ob es nachträglich legalisiert werden kann und zu welchen Kosten. Sie erhalten einen schriftlichen Bericht mit der Abweichung, der einschlägigen Rechtsgrundlage und dem erforderlichen Antrag. Über den Ausgang entscheidet die Gemeinde, nicht die Person, die den Antrag einreicht.Energetische SanierungPlanung der Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, mit berechneter Einsparung und ermittelten Kosten. Der Energieausweis APE wird von einer im regionalen Register akkreditierten Person unterzeichnet, nicht von mir; im Angebot erscheint er als eigene Position, damit die Kosten sichtbar sind.

Ablauf

Wie ein Auftrag abläuft

Sechs Schritte, stets in derselben Reihenfolge. Zu jedem Schritt gehört ein Ergebnis in Ihren Händen, denn ein technischer Auftrag wird an den Unterlagen gemessen, die er hinterlässt.

1. Erster Kontakt
Sie nennen mir die Gemeinde, die Art der Immobilie und die anstehende Entscheidung. Sie erhalten eine schriftliche Antwort dazu, ob der Fall in meinen Zulassungsbereich fällt, welche Unterlagen zu beschaffen sind und ob zusätzlich ein Architekt, ein Geometra oder ein Notar einzubinden ist. Dieser Austausch klärt, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist, und verpflichtet keine der beiden Seiten.
2. Ortstermin
Ich besichtige die Immobilie, dokumentiere den zugänglichen Zustand fotografisch, nehme die wesentlichen Maße auf und gleiche sie mit dem Katasterplan ab. Sie erhalten die Fotos und eine kurze Notiz der Punkte, die vertieft werden müssen. Es wird nichts geöffnet und nicht zerstörend geprüft; verdeckte Bauteile bleiben eine Annahme und werden im Bericht auch so bezeichnet.
3. Schriftliches Angebot
Sie erhalten ein Angebot mit den enthaltenen und den ausdrücklich ausgenommenen Leistungen, den Unterlagen, die ich übergebe, dem Zeitrahmen und dem Honorar. Das Honorar ist getrennt ausgewiesen von Gemeindegebühren, Verwaltungsgebühren und Stempelsteuern, die an die Behörde und nicht an mich gehen. Vor Ihrer Annahme beginnt keine Tätigkeit.
4. Auftragserteilung
Sie und ich unterzeichnen die lettera d'incarico, die in Italien vor Aufnahme der Tätigkeit vorgeschriebene schriftliche Auftragsvereinbarung. Sie hält Umfang, Honorar, Fristen und die gesetzlich geschuldeten Angaben fest. Ab diesem Datum laufen die im Angebot genannten Fristen, nicht ab dem ersten Gespräch.
5. Bearbeitung
Ich erarbeite die Planung oder die Prüfung und melde mich schriftlich bei jedem Punkt, der Ihre Entscheidung erfordert. Alternativen kommen mit Kosten und Folgen, sodass Sie zwischen zwei beschriebenen Ergebnissen wählen und nicht auf eine offene Frage antworten müssen. Alles bleibt schriftlich und ist damit auch Wochen später nachvollziehbar.
6. Übergabe
Sie erhalten die unterzeichneten Unterlagen als PDF, wo sinnvoll zusätzlich im bearbeitbaren Format, die Eingangsbestätigungen aller Anträge und eine Erläuterung in verständlicher Sprache. Ich sage Ihnen außerdem, welche Dokumente aufzubewahren sind: Es sind dieselben, die der technische Berater eines späteren Käufers anfordern wird.

Berufsbilder

Geometra, Architekt oder Ingenieur: wer darf was unterzeichnen?

Die drei italienischen Berufsbilder überschneiden sich bei gewöhnlichen Bauvorhaben weitgehend und trennen sich an wenigen genau bestimmten Punkten, festgelegt durch Regio Decreto 2537/1925, Gesetz 1086/1971 und DPR 328/2001. Keines steht über dem anderen. Käufern aus dem Ausland wird der Geometra oft als billigere Variante dargestellt; zutreffend ist, dass er für einen großen Teil dessen, was ein italienisches Wohnhaus benötigt, der richtige Ansprechpartner ist und die Abgrenzung erst beim Tragwerk und bei geschützten Gebäuden greift.

VorhabenGeometraArchitektIngenieur
Innenumbau ohne Eingriff in die Tragstruktur (CILA)JaJaJa
Neubau oder Anbau geringen UmfangsJa, in den Grenzen des Art. 16 R.D. 274/1929JaJa
Statische Berechnung in Stahlbeton oder StahlNeinJaJa
Erdbebennachweis und seismische ErtüchtigungNeinJaJa
Gebäude unter Denkmal- oder LandschaftsschutzNeinJa, mit der Federführung der PlanungNur Tragwerk, Energie und Konformität, gemeinsam mit dem Architekten
Permesso di costruire, SCIA, CILA und KatasteranträgeJaJaJa
BauleitungJa, im Rahmen der eigenen ZuständigkeitJaJa

Die Tabelle dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die italienische Rechtsprechung hat diese Abgrenzung mehrfach nachgezeichnet; sie hängt ebenso von Größe und Bauweise des Vorhabens ab wie von der Kategorie. Liegt Ihr Vorhaben an der Grenze, weise ich im Angebot darauf hin und nenne Ihnen das zuständige Berufsbild.

Häufige Fragen

Was vor der Auftragserteilung gefragt wird

Kann ich nur eine einzelne Leistung beauftragen?

Ja. Jede Leistung ist einzeln beauftragbar: die Prüfung vor dem Kauf ohne Planung, die Tragwerksberechnung ohne Bauleitung, der Bauantrag ohne Entwurfsplanung. Das schriftliche Angebot enthält ausschließlich das, was Sie angefragt haben. Stellt sich während der Bearbeitung heraus, dass eine weitere Leistung nötig ist, biete ich sie gesondert an, und Sie entscheiden über die Freigabe.

Ist die Abwicklung aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz möglich?

Ja. Unterlagen, Zwischenstände und die Übergabe laufen über E-Mail und über die PEC-Adresse, das in Italien rechtsverbindliche zertifizierte Postfach. Gearbeitet wird auf Italienisch; schreiben können Sie mir auf Deutsch oder Englisch, Ihre Anfrage wird gelesen und beantwortet. Für Einreichungen bei Behörden ist eine Vollmacht oder die italienische digitale Signatur der Eigentümerseite erforderlich; den Weg dorthin erkläre ich vor der Auftragserteilung.

In welcher Sprache erhalte ich die Unterlagen?

Ich arbeite auf Italienisch, Sie können mir aber auch auf Deutsch oder Englisch schreiben: Anfragen in diesen Sprachen werden gelesen und beantwortet. Angebote, Verträge, Berichte und Anträge werden auf Italienisch erstellt — das ist in Italien die rechtlich maßgebliche Sprache, und eine Übersetzung entfaltet gegenüber Gemeinde und Kataster keine Rechtswirkung. Besprechungen, Ortstermine und Telefonate finden auf Italienisch statt: Sie können eine dolmetschende Person mitbringen, oder ich nenne Ihnen eine vor Ort. Dass diese Website dreisprachig erscheint, ist eine Angabe zur Website und nicht zur Arbeitssprache.

Wie setzt sich das Honorar zusammen?

Das Honorar bemisst sich je nach Leistung als Prozentsatz der Bausumme oder als Festbetrag je Antrag und wird vor Beginn schriftlich beziffert. Hinzu kommen der gesetzliche Beitrag zur Berufsvorsorgekasse von 4 Prozent und die italienische Mehrwertsteuer von 22 Prozent. Gemeindegebühren, Verwaltungsgebühren und Stempelsteuern werden gesondert ausgewiesen und an die Behörde gezahlt. Preislisten veröffentliche ich nicht, weil eine vom konkreten Objekt gelöste Zahl in die Irre führt.

Was gilt bei einem denkmalgeschützten Gebäude?

Ein vincolo bedeutet, dass die Immobilie förmlich als Kultur- oder Landschaftsgut eingestuft ist; die architektonische Planung ist dann nach Artikel 52 des Regio Decreto 2537/1925 einem Architekten vorbehalten. Ich übernehme in diesem Fall Tragwerk, Energie und Konformität gemeinsam mit dem Architekten, der die Planung führt und die Genehmigung der Soprintendenza einholt. Das verändert Fristen, Kosten und die Zahl der Beteiligten und sollte vor einem Kaufangebot geklärt sein.

Erster Kontakt

Beschreiben Sie den Fall, ich sage Ihnen, ob er in meinen Bereich fällt

Gemeinde, Art der Immobilie und die anstehende Entscheidung genügen für den Anfang. Sie erhalten eine schriftliche Antwort mit den sinnvollen Unterlagen und einen klaren Hinweis, falls ein anderes Berufsbild zuständig ist.